PRÜFUNGEN
Laut Ausbildungsordnung sind im Rahmen der Ausbildung zwei Prüfungen vorgesehen.
1. Die Zwischenprüfung
Diese Prüfung soll den Kenntnisstand und die Fertigkeiten des Auszubildenden zur "Halbzeit der Ausbildung" überprüfen. Für Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung i. d. R. zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres (im Herbst) statt; bei dreijähriger Ausbildungszeit ist die Prüfung im Frühjahr des 2. Ausbildungsjahres - jeweils erfolgt die Einladung durch das BAZ Münnerstadt.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt über den Betrieb. Zu den Prüfungen sind lt. Einladung mitzubringen:
- Personalausweis
ärztliches Attest über die Nachunterschuhung (bis 18 Jahre)
Ausbildungsnachweise
Schreibzeug / Schreibpapier / Taschenrechner
für grabtechnische Arbeiten - PSA, Schutzausrüstung, Zollstock, Regenkleidung, ...
Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der aus ca. 60 programmierten Aufgaben besteht. Die Prüfung dauert zwei Stunden. Der schriftliche Teil wird im Frühjahr an den den jeweiligen Schulstandorten (Bad Kissingen, Wermelskirchen, Springe) angeboten. Die Auszubildenden können im Rahmen der Einladung wählen, wo sie die Prüfung absolvieren wollen. Im Herbst wird der schriftliche Teil zentral am BAZ in Münnerstadt abgehalten - und zwar in zeitlichem Zusammenhang mit dem praktischen Teil. Der praktische Teil wird im Frühjahr im BAZ abgehalten - hierfür müssen die Auszubildenden nach einem Zeitplan anreisen.
Für den praktischen Teil ist ein ganzer Tag eingeplant. Er besteht aus
a) Abprüfen warenkundlicher Kenntnissen- Zeitdauer: ca. 30 Minuten
b) Grabmachertätigkeiten - Zeitdauer: ca. 90 Minuten
c) Fachgespräch - Zeitdauer: ca. 10 Minuten
verkürztes Beispiel einer schriftlichen Zwischenprüfung | muster-zwischenpruefung.pdf |
2. Die Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die umfangreiche Abschlussprüfung statt - im Winter- bzw. im Sommerhalbjahr. Hierzu wird der Auszubildende eingeladen, wobei die Einladung über den Ausbildungsbetrieb erfolgt. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist das termingerechte Einreichen bestimmter Unterlagen, z. B.
a) das farbige Anmeldeformular
b) Kopie des Ausbildungs-/Umschulungszeugnisses
c) Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses
d) Kopien der Teilnahmebescheinigungen der Überbetrieblichen Unterweisung
e) Ausbildungsnachweise (bei Umschülern nicht erforderlich)
f) Nachweis über den Besuch der Berufsschule (Kopie des letzten Zeugnisses)
g) Fragebogen zum Einsatz von EDV im Betrieb
Die schriftliche Abschlussprüfung findet jeweils an den Schulstandorten statt. Der Auszubildende hat hier keine Wahlmöglichkeit. Die Prüfung ist meistens für Ende Januar bzw. Ende Juni eingeplant, wobei der tatsächlliche Termin erst mit der offiziellen Einladung feststeht. Zur schriftlichen Prüfung sind Personalausweis, Zulassungsschreiben und Schreibutensilien mitzubringen. Über das Ergebnis wird per SMS, Email, ... informiert; diejenigen, die nicht bestanden haben und in die mündliche Ergänzungsprüfung müssen, erhalten eine schriftliche Mitteilung. Für den Ablauf der schriftlichen Teil gibt es folgendes Muster :
Zeit | Prüfungsinhalt |
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9.00 - 11.00 Uhr | Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge
40 programmierte Aufgabe + 2 offene Aufgabenbereiche |
11.15 - 13.15 Uhr | Bestattungsorganisation
40 programmierte Aufgaben + 2 offene Aufgabenbereiche |
13.30 - 14.30 Uhr | Wirtschafts- und Sozialkunde
35 programmierte Aufgaben |
Für den praktischen Teil hat sich folgender Zeitplan entwickelt, der über 2 Tage geht:
Tag 1 | Prüfungsinhalt |
---|
14.00 Uhr | Begrüßung / Belehrung
Ziehen einer Prüfungsnummer!! |
15.00 - 15.45 Uhr | fachlicher Schriftverkehr
= Brief mit fachlichem Inhalt verfassen |
Für den Schriftverkehr gibt es eine Briefvorlage,
die in ähnlicher Weise nachfolgend als Word-Datei zur
Verfügung steht. | briefvorlage-conrad.docx |
ab 16.00 Uhr | Zeitplan für den nächsten Tag!! |
Tag 2 ist abhängig von der Prüfungsnummer und dem ausgehängten Zeitplan, deshalb ein exemplarischer Ablauf, der von Prüfling zu Prüfling variert.
Tag 2 | Prüfungsinhalt |
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9.30 - 11.00 Uhr | Beratungsgespräch |
13.10 - 13.30 Uhr | Fachgespräch |
15.00 - 15.45 Uhr | Dekoration |
Am Ende des Tages erfolgt die Bekanntgabe des Gesamt-Prüfungsergebnisses durch die Prüfungskommission, wobei nur über "bestanden" bzw. "nicht bestanden" informiert wird - genauere Ergebnisse werden schriftlich mitgeteilt.
Fachlicher Schriftverkehr, Beratungsgepräch und Fachgespräch sind für jeden Prüfling obligatorisch, d. h. jeder absolviert diese Prüfungsteile. Im Rahmen des Beratungsgesprächs sind die eigenen Unterlagen zu verwenden, also eigener Aufnahmebogen, eigener Katalog, eigene Trauerdruckmappe, usw.. Der Sterbefall (bwz. das Vorsorgegespräch) soll mit dem Wissen aus dem eigenen Betrieb, der eigenen Region, des eigenen Bundeslandes bewältigt werden.
Entsprechend der Prüfungsnummer variert der vierte Prüfungsteil: eine Dekorationsaufgabe, die Versorgung eines Verstorbenen (im 2er-Team), einen Sarg ausschlagen, Fähigkeiten rund um das Löten, Trauerrede verfassen und halten, ....
Um die Aufgaben der praktischen Prüfung bewältigen zu können, müssen folgende Unterlagen/Materialien mitgebracht werden:
Personalausweis, Zulassungschreiben, gültige Fahrerlaubnis, Arbeits-, Dienst- und Schutzkleidung (PSA), Beratungsmappen incl. Aufnahmebogen, Formularen, Katalogen, Mustern, .... sowie den Bestatterkoffer für die hyg. Versorgung.
Hilfen | Datei |
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Muster für schriftliche Abschlussprüfung | muster-abschlusspruefung.pdf |
Zusammenhang der praktischen Aufgaben | schema-abschlusspruefung.pdf |
Beispiel für die praktischen Aufgaben | beispiel-abschlusspruefung.pdf |
Neue Regelungen zum Bestehen | bestanden-regelung.pdf |